Förderung

Unser Fahrzeug wird gefördert

Förderung von E-Lastenfahrrädern durch das Bundesumweltministerium. E-Lastenfahrräder werden gefördert, wenn sie für gewerbliche Transportzwecke eingesetzt werden. Ihre Nutzung soll idealerweise den Einsatz herkömmlicher Fahrzeuge ersetzen und damit Emissionen und Lärm insbesondere in städtischen Bereichen mindern helfen.

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, höchstens aber 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren. Die E-Lastenräder sind nach der Anschaffung mindestens drei Jahre für gewerbliche Transporte einzusetzen.

Jeder Zuwendungsempfänger soll auf die Förderung seines Lastenfahrrades aufmerksam machen, indem er die Logos des Bundesumweltministeriums und der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) auf dem geförderten Lastenfahrrad aufbringt und auf seiner Internetseite einbindet.


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